
Visualisierung der öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter.
Stand: 9. März 2013
Die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, auch kurz Lobbyliste genannt, ist eine vom Bundestagspräsidenten geführte Liste von Interessenverbänden, die als solche beim Deutschen Bundestag registriert sind. Die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet, Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste ist kein echtes Lobbyregister. Aufgenommen werden nur überregionale Verbände. Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder regionale Organisationen finden keine Berücksichtigung. Auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen werden nicht eingetragen. Die Angaben der Organisationen werden seitens der Bundestagsverwaltung ungeprüft übernommen. Die Liste bildet insofern nicht das ganze Spektrum des Lobbyismus im Deutschen Bundestag oder in der Bundesrepublik ab und ist nicht mit einem verbindlichen Lobbyregister zu vergleichen.
Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Eintragung in die Verbändeliste keinen Vorteil. Zwar steht in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten in den Bundestag geladen werden dürfen,diese Regelung wurde jedoch, durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, vom 18. Oktober 1979 außer Kraft gesetzt.
Die aktuelle Liste befindet sich hier->
Durch die fehlende Bereitstellung in einem maschinenlesbaren Format können die Daten nur mit Aufwand aktualisiert werden.
Dichte
Adressinformationen
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste/index.html