Erstaunlich dass es in einem sakulären Staat an bestimmten Tagen verboten sein kann in der Öffentlichkeit zu tanzen. Wörtlich heißt es, dass die Ausgelassenheit des Tanzes als unangemessen für die christlichen Feiertagen wie den Karfreitag gilt. Das bedeutet, dass alle Bürger (auch Buddhisten, Atheisten und Kopimisten) aus Pietät eines ans Kreuz genagelten Menschen der vor 2000 Jahren lebte, keinen körperlichen Ausdruck der „Ausgelassenheit“ kundtun dürfen. Darf man vermuten, dass eine große Zahl von Ravern eine Religionsgemeinschaft gründen könnte, deren Tanzritus am Karfreitag zu Ehren von dem (noch lebenden) Dr. Motte zelebriert werden muss? Möglicherweise könnte dies eine öffentliche Debatte um die Sinnlosigket solcher gesetzlicher Regelungen von kollektiver angeordneter Unausgelassenheit am Karfreitag auslösen. Vielleicht wäre das aber auch zu politisch für die Rave- oder Technoszene.
Hier geht es zum geltendenden Gesetzne und Verordnungen und Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Ich staune. Sehr. Nicht so sehr wie über die Religionsgemeinschaft der Kopimisten, die an die Schöpfung des fliegenden Spagehttimonster glauben. Aber Widerstand regt sich. Laut Dorothea Prüssner (Bundestagsabgeordnete CDU) gebe der Karfreitag den Menschen die Gelegenheit und Ruhe, eine Bilanz ihres bisherigen Lebens zu ziehen. Wie wäre es dagegen mit einem Fahrverbot an Feiertagen auf allen Autobahnen? Ein ausgelassenes Cruisen mit der neuen C-Klasse zur Familie würde an Feiertagen der Vergangenheit angehören. Diesmal sogar zurecht.