überwachungen im Internet

Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind Unrecht.

Immanuel Kant, “Zum ewigen Frieden” (1795)

In demokratischen Gesellschaften ist es die Öffentlichkeit, die beim Korrigieren von Fehlentwicklungen helfen kann.
Unter http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze findet man eine umfassende Übersicht zu verschiedene Sicherheitgesetzen der letzten Jahre. Neben einer Auflistung der Gesetze wird auch dargestellt, welche Parteien des Bundestages dafür und welche Parteien dagegen gestimmt haben. Gut erkennbar ist das Muster der Zustimmung durch die jeweiligen Regierungsparteien und meist Ablehnung durch die Opposition, von Böswilligen als Demokratie-Simulation bezeichnet. Unabhängig vom Wahlergebnis wird durch die jeweiligen Regierungsparteien die Überwachung ausgebaut. Vorratsdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist: Ohne jeglichen Verdacht sollen die Verbindungsdaten jeder E-Mail, jedes Telefonats, jeder SMS und Standortdaten der Handys gesammelt werden.

Die Versuche zur Einführung sind nicht neu. 1997 wurde die VDS aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt, 2002 wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag abgelehnt und die Bundesregierung beaufragt, gegen einen entsprechenden Rahmenbeschluß auf EU-Ebene zu stimmen (siehe Bundestag-Drucksache 14/9801). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits 2006 ein Rechtsgutachten mit schweren Bedenken gegen die VDS vorgelegt.

Ein Vergleich der Zahlen der Kriminalitätsstatistik des BKA für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zeigt, dass die VDS im Jahr 2009 nicht zur einer Verbesserung der Aufklärungsrate von Straftaten im Internet führte und keine Einfluss auf die Tendenz der Entwicklung hatte. Es gibt mehr Straf- taten im Internet bei abnehmender Aufklärungsrate.

Eine umfangreiche wissenschaftliche Analyse des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht belegt, dass KEINE Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung besteht und wider- spricht damit der Darstellung von mehreren Bundesinnenministern und BKA-Chef Ziercke, wonach die VDS für die Kriminalitätsbekämpfung unbedingt nötig wäre. Die in der Presse immer wieder herangezogenen Einzelbeispiele halten einer wissenschaftlichen Analyse nicht stand. In einem offenen Brief sprachen sich Richter und Staatsanwälte gegen die VDS aus und widersprechen ebenfalls der Notwendigkeit für die Kriminalitätsbekämpfung.

Zensur im Internet

Die Zensur sollte in Deutschland im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet eingeführt werden. Man wurde nicht müde zu behaupten, es gäbe einen Millionen Euro schweren Massenmarkt, der durch Sperren von Websites empfindlich ausgetrocknet werden kann. Die Aussagen wurden überprüft und für falsch befunden.

1. In der ersten Stufe unterzeichneten im Frühjahr 2009 die fünf großen Provider freiwillig einen geheimen Vertrag mit dem BKA. Sie verpflichteten sich, eine Liste von Websites zu sperren, die vom BKA ohne nennenswerte Kontrolle erstellt werden sollte.
2. In der zweiten Stufe wurde am 18.06.09 das Zugangserschwernisgesetz verabschiedet. Alle Provider mit mehr als 10.000 Kunden sollen diese geheime Liste von Websites zu sperren. Neben den (ungeeigneten) DNS-Sperren sollen auch IP-Sperren und Filterung der Inhalte zum Einsatz kommen.
3. Die CDU/FDP-Regierung ist im Herbst 2009 einen halben Schritt zurück gegangen und hat mit einem Anwendungserlass die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr aufgeschoben. Diese Regierung meint also, über dem Parlament zu stehen und ein beschlossenes Gesetz nicht umsetzen zu müssen.
4. Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes geht das BKA nur halbherzig gegen dokumentierten Missbrauch vor, wie eine Veröffentlichung des AK-Zensur zeigt. Gleichzeitig wird weiter Lobbyarbeit für das Zensurgesetz betrieben.
5. Die Auswertung des eco Verband zeigt, dass Webseiten mit dokumentiertem Missbrauch effektiv gelöscht werden können. 2010 wurden 99,4% der gemeldeten Webseiten gelöscht .
6. Im Herbst 2011 wurde das Gesetz offiziell beerdigt.

Der Aufbau einer Infrastruktur für Zensur im Internet wird auf vielen Wegen betrieben. Neben dem Vorwand “Kinderpornografie“ engagiert sich die “Content-Mafia” im Rahmen der geheimen ACTA Verhandlungen für eine verbindliche Verpflichtung zum Aufbau der Infrastruktur für Websperren. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion sieht die amerikanischen Gesetzesvorlagen SOPA und PIPA als richtungsweisend an. Beide Gesetzesvorlagen sehen umfangreiche Zensurmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums vor.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zensur hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zusammengefasst. Auch eine Abschätzung der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass diese Sperrmaßnahmen notwendigerweise eine Einschränkung der Menschenrechte voraussetzen, beispielsweise der freien Meinungsäußerung.

Ein überaus fragliches BKA Gesetz

Mit dem BKA Gesetz wurde eine Polizei mit den Kompetenzen eines Geheimdienstes geschaffen. Zu diesen Kompetenzen gehören neben der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern der Lauschangriff außerhalb und innerhalb der Wohnung (incl. Video), Raster- und Schleierfahndung, weitgehende Abhörbefugnisse, Einsatz von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und informellen Mitarbeitern…

Im Rahmen präventiver Ermittlungen (d.h. ohne konkreten Tatverdacht) soll das BKA die Berechtigung erhalten, in eigener Regie zu handeln und Abhörmaßnahmen auch auf Geistliche, Abgeordnete, Journalisten und Strafverteidiger auszudehnen. Im Rahmen dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.

Damit wird sich das BKA bis zu einem gewissen Grad jeglicher Kontrolle, der justiziellen und erst recht der parlamentarischen, entziehen können.

Telekommunikationsüberwachungsverordnung Auf richterliche Anordnung wird eine Kopie der gesamten Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Dieser Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf unbeobachtete Kommunikation ist nicht nur bei Verdacht schwerer Verbrechen möglich, sondern auch bei einigen mit Geldstrafe bewährten Vergehen und sogar bei Fahrlässigkeitsdelikten (siehe §100a StPO). Laut Gesetz kann die Überwachung auch ohne richterliche Genehmigung begonnen werden. Sie ist jedoch spätestens nach 3 Tagen einzustellen, wenn bis dahin keine richterliche Genehmigung vorliegt.

Präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden der Länder Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz den Telefon- und E-Mail-Verkehr von Menschen mitzuschneiden, die keiner(!) Straftat verdächtigt werden. Es reicht aus, in der Nähe eines Verdächtigten zu wohnen oder möglicherweise in Kontakt mit ihm zu stehen. Die Anzahl der von dieser Maßnahme Betroffenen verdoppelt sich Jahr für Jahr. Gleichzeitig führen nur 17% der Überwachungen zu Ergebnissen im Rahmen der Ermittlungen.

Zugriff auf Bestandsdaten bei Providern Der IT-Sicherheitsforscher Pete Swire hat im April 2012 ein Paper veröffentlicht, in dem er die aktuellen Tendenzen in der Überwachung aufzeigt. Geheimdienste und Strafverfolger drängen auf Zugriff auf die Daten in der Cloud. Dazu zählen auch E-Mail Accounts. Die Hürden für den Zugriff sollen dabei möglichst gering sein.

Mit der Reform der Telekommunikationsüberwachung im Dezember 2012 kommt der Gesetzgeber den Wünschen der Geheimdienste weit entgegen. Ohne richterliche Prüfung dürfen die Dienste die sogenannten Bestandsdaten abfragen. Die Cloud-Provider und Mail-Provider sollen automatisiert nutzbare Schnittstellen dafür bereitstellen. Zu den Bestandsdaten zählen seit Dezember 2012 neben Name und Anschrift auch:

• Passworte für den Zugriff auf E-Mail Konten und Cloud-Speicher.
• PINs zum Entsperren von Smartphones.
• Zugriff auf die Endgeräte (Router), die den Kunden vom DSL-Provider kostenlos bereitgestellt werden (TR-069 Schnittstelle).

Die PiratenPartei kommentierte den Gesetzentwurf kurz und bündig: Der Entwurf der Bundesregierung ist schlicht verfassungswidrig.

Datenbanken

Begleitet werden diese Polizei-Gesetze vom Aufbau umfangreicher staatlicher Datensammlungen. Von der Schwarze Liste der Ausländerfreunde (Einlader-Datei) bis zur AntiTerrorDatei, die bereits 20.000 Personen enthält, obwohl es in Deutschland keinen Terroranschlag gibt. (Abgesehen von den Muppets aus dem Sauerland, deren Islamische Jihad Union offensichtlich eine Erfindung der Geheimdienste ist.)

Elektronischer PA: Mit dem Elektronischen Personalausweis wird die biometrische Voll-Erfassung der Bevölkerung voran getrieben. Außerdem werden die Grundlagen für eine eindeutige Identifizierung im Internet gelegt, begleitet von fragwürdigen Projekten wie De-Mail.

Der elektronische Polizeistaat

Würde man noch den Mut haben, gegen die Regierung zu opponieren, wenn diese Einblick in jede Email, in jede besuchte Porno-Website, jeden Telefonanruf und jede Überweisung hat?

Was unterscheidet einen elektronischen Polizeistaat von einer Diktatur? Gibt es dort auch eine Geheime Bundespolizei, die Leute nachts aus der Wohnung holt und abtransportiert, ohne juristischen Verfahren einsperrt…

Ein elektronischer Polizeistaat arbeitet sauberer. Es werden elektronische Technologien genutzt um forensische Beweise gegen BürgerInnen aufzuzeichnen, zu organisieren, zu suchen und zu verteilen. Die Informationen werden unbemerkt und umfassend gesammelt, um sie bei Bedarf für ein juristisches Verfahren als Beweise aufzubereiten.

Bei einem Vergleich von 52 Staaten hinsichtlich des Ausbaus des elektronischen Polizeistaat hat Deutschland einen beachtlichen 10 Platz belegt. Es verwundert nicht, dass an erster Stelle China und Nordkorea, gefolgt von Weißrussland und Russland stehen. Dann aber wird bereits Großbritannien aufgelistet, gefolgt von den USA, Singapur, Israel, Frankreich und Deutschland.

Noch sei der Polizeistaat nicht umfassen realisiert, “aber alle Fundamente sind gelegt”. Es sei schon zu spät, dies zu verhindern. Mit dem Bericht wolle man die Menschen darauf aufmerksam machen, dass ihre Freiheit bedroht ist.

Das dieser elektronische Polizeistaat bereits arbeitsfähig ist, zeigt die Affäre Jörg Tauss. Ein unbequemer Politiker mit viel zu engen Kontakten zum CCC, einer der den Datenschutz ernst nimmt, gegen das BKA-Gesetz und gegen Zensur auftritt, wird wenige Monate vor der Wahl des Konsums von KiPo verdächtigt. Die Medien stürzen sich auf das Thema. Innerhalb kurzer Zeit war Tauss als Politiker von der Springer-Presse demontiert, unabhängig von der später folgenden Verurteilung.

Ähnliche Meldungen hatten in den letzten Jahren viel weniger Resonanz:

1. Auf dem Dienstcomputer eines hochrangigen Mitglieds des hessischen Innenministeriums sind vermutlich Kinderpornos entdeckt worden. (25.07.2007)

2. Kinderpornos: CDU-Politiker unter Verdacht (01.04.2005)

3. Der CDU-Politiker Andreas Zwickl aus Neckarsulm ist wegen Verdachts des Besitzes von Kinderpronografie (05.03.2009)

4. SPD-Politiker und im Ausschuss der Casa NSU – Sebastian Edathy: Verdacht der Kinderpronografie.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Damian Paderta
Damian Paderta
Webgeograph & Digitalberater